Hinweise zur Erstvorstellung
Für die Erstvorstellung Ihres Kindes sind einige wichtige Dinge mitzubringen, die Sie im Folgenden aufgelistet finden:
​
Bitte in Kopie mitbringen:
-
Kindergartenberichte bei Kindern im Vorschulalter
-
Schulzeugnisse bei Schulkindern
-
Informationen über aktuell oder früher eingenommene Medikamente
​
Keine Kopie - nur das Orginal:
-
das gelbe Vorsorgeheft vom Kinderarzt
​
-
Versichertenkarte Ihres Kindes
(Bitte bringen Sie zur Erstvorstellung immer eine gültige Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ist ohne gültigen Versicherungsnachweis im jeweiligen Quartal nicht möglich. Dies gilt im Übrigen auch im weiteren Verlauf der Behandlung bei laufenden Terminen)
​
-
Versichertenkarte des Hauptversicherten
-
Einverständnis aller Sorgeberechtigten
Für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten notwendig. Sollten Sie als Eltern aus bestimmten Gründen den Termin zur Erstvorstellung nicht beide gemeinsam wahrnehmen können, so bringen Sie bitte zum Termin die unterschriebene Einverständniserklärung des jeweils anderen Sorgeberechtigten mit. Dies gilt besonders für getrennt lebende Eltern, wenn ein gemeinsames Gespräch ungewünscht ist.
Außerdem sind für die Erstvorstellung folgende Unterlagen wichtig und hilfreich, falls Ihr Kind bereits Voruntersuchungen hatte. Bitte bringen Sie diese in Kopie mit.
z.B. Vorbefunde vom SPZ, Kinder- und Jugendlichenpsychiater*innen (frühere ärztliche oder psychologische Berichte, Entlassungsbriefe von Klinikaufenthalten, Berichte vom Jugendamt/ HPG, spezielle Berichte der Schule)
​
Ablauf
1 Kontaktaufnahme
Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail, so dass ich Ihnen einen Termin zu einem Erstgespräch (Individuelle Psychotherapeutische Sprechstunde) anbieten kann. Zu diesem Termin bringen Sie bitte alle wichtigen Unterlagen mit (s. Hinweise zum Ersttermin).
​
2 Psychotherapeutische Sprechstunde/n
Im Erstgespräch hat man die Möglichkeit, sich kennenzulernen und zu klären, ob eine Psychotherapie< bei der vorliegenden Problematik indiziert ist. Anschließend finden weitere Termine statt, bei denen diagnostische Verfahren zum Einsatz kommen, um lebensgeschichtliche Daten zu erfassen und die Therapieplanung einzuleiten.
​
3 Probatorik/Diagnostische Phase
Im Rahmen der probatorischen Phase stehen dann gegenseitiges Kennenlernen, eine ausführliche anamnestische Erhebung sowie eine tiefenpsychologische oder verhaltenstherapeutische Diagnostik der Probleme im Mittelpunkt. Diese schließt mit einem Auswertungsgespräch ab, in dem gemeinsam Therapieziele und Therapievertrag festgelegt werden können.
​
4 Therapiebeantragung
Vor Aufnahme der Psychotherapie ist es dann erforderlich, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen. Den genauen Ablauf besprechen wir im Verlauf der Probatorik.
Zur Therapieantragung muss eine somatische Abklärung beim Kinder- und Hausarzt erfolgen (Konsiliarbericht). Der Antrag an die Krankenkasse sowie die Einleitung des Konsiliarberichts werden von der Praxis gestellt.
​
Information zu der Kostenübernahme:
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden sowie die probatorischen Sitzungen ausnahmslos.
Auch private Krankenkassen übernehmen i.d.R die Kosten für die Diagnostik sowie die probatorischen Sitzungen. Zur Therapiebeantratung kann die Antragstellung jedoch unterschiedlich gehandhabt werden. Daher ist es hilfreich, wenn sie sich bereits vor Antragstellung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über das Procedere informieren.
Es besteht auch die Möglichkeit, Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Gesetzliche Krankenkasse
Die ersten Termine (Individuelle Psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen) werden gegen Vorlage der Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erst jetzt erfolgt ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse Ihres Kindes, der von der Praxis gestellt wird. Die Therapie wird dann von der Krankenkasse genehmigt.
In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt, die je nach Therapieverlauf und Indikation nach gemeinsamer Absprache in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann. Eine Psychotherapie (TP sowie VT) dauert je nach Behandlungsfall zwischen einem halben und zwei Jahren mit regelmäßig stattfindenden Terminen, i.d.R. einmal wöchentlich.
Private Krankenkasse/ Beihilfe
Bei den Privatkassen werden die Kosten für die Behandlung entsprechend der Vertragsbedingungen der jeweiligen Kasse übernommen. Bitte informieren Sie sich über Ihren Tarif.
Die Beihilfe übernimmt die Kosten für fünf probatorische Sitzungen. Anschließend muss ein Therapieantrag gestellt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und beantragen, die entsprechenden Unterlagen, die Ihnen dann zugesendet werden.
Selbstzahler
Bei Selbstzahlern richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (PDF).
In diesem Fall gehen keine Informationen an die Krankenkassen.
​
Leistungen
-
Psychotherapie (Tiefenpsychologisch fundiert und Verhaltenstherapie)
-
Entwicklungsdiagnostik (Intelligenztests, psychodynamische Testverfahren, Schulleitungs- und Konzentrationstests, Entwicklungsfragebögen)
-
Autogenes Training
-
Videosprechstunde